Besondere Ausbildungsfahrten und Prüfung
Der Gesetzgeber schreibt beim Ersterwerb eines Führerscheins der Klassen A1, A2, A und B(PKW) 12 besondere Ausbildungsfahrten vor !
Überlandfahrten ( ÜL) 5 x 45 Minuten Bundes Landstraßen
Autobahnfahrten (AF) 4 x45 Minuten Autobahnschulung
Nachtfahrten (NF) 3 x 45 Minuten Schulung Dunkelheit Dämmerung
Bei Erweiterung eines bestehenden Führerscheins variiert die Anzahl der Sonderfahrten.
Näheres in der Fahrschule
Den Rest erklärt der Coach