Mindestalter zum Erwerb dieses Führerscheins
a) 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
b) 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 KW)
c) 20 Jahre ( Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 )
Voraussetzungen
1. Ohne Vorbesitz eines Führerscheins
- Antrag Führerschein, Passbild, Sehtest, Ausweiskopie, Mindestalter 18 Jahre, DRK/LSM Schein
2. Bei Erweiterung der Führerscheinklassen A1 auf A
- Mindestalter 24 Jahre
- Antrag Führerschein, Passbild, Sehtest, Ausweiskopie und den Führerschein
3. Bei Erweiterung der Führerscheinklassen A2 (kleiner als 2 Jahre) auf A
- Mindestalter 20 Jahre
- Antrag Führerschein, Passbild, Sehtest, Ausweiskopie und den Führerschein
4. Bei Erweiterung der Führerscheinklassen A2 (länger als 2 Jahre) auf A
- Mindestalter 20 Jahre
- Antrag Führerschein, Passbild, Sehtest, Ausweiskopie und den Führerschein