Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge ( außer A1, A2, A)
- bis 3500 kg (zGG)
- bis 8 Personen (außer dem Fahrer)
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg (zGG)
- über 750kg (zGG)
Kombination max. 3500kg (zGG)
Voraussetzungen
Die reguläre Ausbildung kann mit 16 Jahren (BF 17) bzw. 17 Jahren beginnen. Vorher überlegen ob Ihr ein B96 oder BE Schein mit beantragen wollt.
Weitere Voraussetzungen
zum Führerscheinantrag |
Fahrbegleiter |
Passbild (biometrisch) |
Ausweis/Führerscheinkopie |
Sehtest Bescheinigung |
nicht unter 30 Jahre |
Ausweiskopie |
Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre |
LSM/DRK Schein |
nicht mehr als 3 Punkte in "Flensburg" |
Antrag Behörde |
Alkohol-Promille grenze 0,5 /00, keine Drogen |
Fahrbegleiter müssen vom Erziehungsberechtigten bestätigt werden. |
Theorie Prüfung
Bitte mitbringen:
- Ausweis /Reisepass
- Ausbildungsbescheinigung (Theorie)
- 22,49 € Vorkasse ( Prüfer)
Praktische Ausbildung
Übungsstunden (Training) je nach Motivation und den Fähigkeiten des Fahrschülers abweichend (siehe was kostet mein Führerschein)
Pflichtstunden /Sonderfahrten - 12 Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
1. 5 x Überlandfahrten a 45 min = 225 min
2. 4 x Autobahnfahrten a 45 min = 180 min
3. 3 x Nacht oder Dämmerungsfahrt a 45 min = 135 min
Solltet Ihr die Klasse BE mit beantragt haben würde ich empfehlen, diese Prüfung zeitversetzt zu absolvieren. Der Boxer steigt nach 12 Runden auch nicht gleich wieder in den Ring.
Also nicht denken, dass ich die B und BE Prüfung kombinieren kann. Es handelt sich hierbei um zwei unabhängige Prüfungen mit jeweiliger Prüfgebühr (Klasse B: 91,75 € und Klasse BE: 91,75 €).